„Drecksarbeit“-Strafanzeige von Didi Hallervorden gegen Merz: So reagiert der Bundeskanzler

Am Freitag berichtete diese Zeitung darüber, dass der Kabarettist Dieter „Didi“ Hallervorden, der ehemalige Linke-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm und andere den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wegen seiner Aussage zu den israelischen Angriffen auf den Iran anzeigen. Zu den Unterstützern der Strafanzeige gehören der BSW-Politiker Andrej Hunko, der Publizist Patrik Baab und Michael von der Schulenburg, der für das BSW im Europaparlament sitzt.
Merz hatte in der vergangenen Woche in einem ZDF-Interview gesagt, Israel übernehme die Drecksarbeit – „für uns alle“. Dafür wurde er scharf kritisiert. Zuletzt sagte etwa der Schriftsteller Navid Kermani der Deutschen Presse-Agentur: „Wen meint er mit Dreck? Damit meint er offenbar die Menschen, die im Iran in den Hochhäusern ohne Luftschutzkeller sitzen und jetzt von Israel bombardiert werden.“ Der Westen habe keinen Begriff davon, welche Opfer Regimegegner bereits erbracht hätten.
Auf Anfrage der Berliner Zeitung wollte ein Pressesprecher der Bundesregierung nicht konkret zu den Vorwürfen Hallervordens Stellung nehmen. Er verwies auf Äußerungen des Bundeskanzlers bei einer Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch. Bei dieser hatte Merz gesagt, seine „Drecksarbeit“-Aussage habe überwiegend Zustimmung gefunden. Darüber freue er sich. Aber: „Die wenigen kritischen Stimmen, die es da gegeben hat, die muss ich nicht kommentieren.“
Die Strafanzeige von Hallervorden und Co. bezieht sich auf den Paragrafen 80a des Strafgesetzbuchs. Dieser hieß bis zu einer Reform im Jahre 2017 „Aufstacheln zu einem Angriffskrieg“. In einer Erklärung der Unterstützer der Strafanzeige hieß es dazu: „Das dürfte – sowohl in Bezug auf die deutsche Öffentlichkeit als auch die leidende Bevölkerung im Iran, im Libanon und in Gaza – insbesondere bei einem Bundeskanzler in hervorgehobener Wirkung – gesehen werden.“
Seit der Novellierung 2017 geht es in dem Paragrafen jedoch um das „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“. Der Gesetzestext verweist auf das Völkerstrafgesetzbuch, in dem auch auf Angriffskriege Bezug genommen wird – etwa auf deren Planung oder Herbeiführung. Laut Strafgesetzbuch werden Verstöße mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Unklar ist, welche Aussicht auf Erfolg die Strafanzeige hat.
Berliner-zeitung